Umweltschutz

Umweltschutz

 

 

 

 

 

Batteriegesetz    

Die abgebildete, durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Ist unter diesem Symbol zusätzlich eines der nachstehenden chemischen Zeichen (Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber) abgebildet, bedeutet dies allgemein, dass dieses Metall in der Batterie enthalten und dessen gesetzlicher Grenzwert überschritten ist.

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie Batterien nach Gebrauch bei uns, an den Recyclinghöfen der Kommunen oder im Handel ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Alle Batterien werden wieder verwendet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wieder gewinnen und zugleich Umwelt und Gesundheit schützen. 
Endverbraucher sind verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben. 
Motorradteile-preiswert-kaufen und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach § 10 BattG gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich Pfand. 

Rückgabe / Erstattung des Pfandwertes

Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins  bei uns wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endverbraucher die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und diesen bei uns direkt abgeben oder an uns senden per Post, Fax oder e-Mail. Wir erstatten Ihnen dann das Pfand. Auch die Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises ist möglich wenn dieser zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

 

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.
(2) Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an den Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.

 

--------------------

Hinweis zur Entsorgung von Altöl 

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: 
– Vebrennungsmotorenöle – Getriebeöle – Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
(im Folgenden Altöl genannt)

Sie können Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welcher der bei uns gekauften Menge entspricht.
Der Ort für die Rückgabe ist: 
Jens Lindemann
Motorradteile
Jahnstr. 3
25335 Elmshorn

Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten (Mo-Fr 9.00 - 18.00 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl – bei Übernahme der Versandkosten – auch an die obenstehende Adresse zusenden. 
Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten. Wir empfehlen das Altöl bei einer kommunalen Sammelstelle abzugeben. Unsere Annahmestelle verfügt über eine Einrichtung, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.